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Aus diesem Grund ist es wichtig privat vorzusorgen!


                 
  • Ein Generationenvertrag, den die abnehmende Zahl der Beitragszahler nicht finanzieren kann
  • Die zunehmende Lebenserwartung der Rentenempfänger wirkt sich drastisch auf die Rentenkassen aus


  • Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten.
  • Die Rente mit 67 wurde mit Übergangszeiten für bestimmte Geburtenjahrgänge beschlossen
  • Renten werden nun ab 2005 mit 50 Prozent versteuert, wobei die Steigerung bis zu dem Jahr 2020 80 Prozent und 2040 100 Prozent erreichen wird.
  • Sparen für die Rente wird zunehmend durch Zulagen oder Steuererstattungen gefördert

Das 3-Schichten-Modell:
1. Schicht - Basisversorgung:

-gesetzliche Rentenversicherung
-Beamtenversorgung
-berufsständische Versorgung
-landwirtschaftliche Alterskasse
-private BasisRente (sog. "Rürup-Rente")

2. Schicht - Zusatzversorgung:
-betriebliche Altersvorsorge-
-RiesterRente / PrämienRente

3. Schicht - Kapitalanlageprodukte:
-private Kapital- und Rentenversicherungen, die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen


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Wissen Sie eigentlich Rentenbescheid? Wir helfen Ihnen Fehlzeiten bei der Kontenklärung zu finden und Ihre im Rentenbescheid angesprochene Versorgungslücke zu optimieren. Nach unserer Beratung wissen Sie genau, wann Ihr persönlicher Rentenbeginn ist, welche Rentenart für Sie in Frage kommt, wie viel Sie genau nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung unter Berücksichtigung der Inflation übrigbehalten und was Ihre bisherige Vorsorge unter Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten gebracht hat. Ferner Informieren wir Sie über Besonderheiten Ihrer Rentenart.