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Kraftfahrzeugversicherungen
 
Sieben Versicherungs-Tipps


Diese Frage bewegt Auto- und Motorradfahrer Jahr für Jahr aufs Neue: Bin ich bei meiner Kfz-Haftpflichtversicherung noch gut aufgehoben oder lohnt ein Wechsel?

Dabei wird meistens nur nach dem Preis geschaut, was im Schadensfall viel teurer werden kann als die ersparten Beiträge. Diese sieben Tipps helfen, den richtigen Versicherer zu finden: 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden reichen nicht aus. Im Vertrag sollten - so der ADAC - pauschal mindestens 50, besser 100 Millionen Euro vereinbart sein.Die Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkaskoversicherung sollte bei einem Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
 Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung (trotz Aufpreis) auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei ein generell herbeigeführter Diebstahl (etwa den Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  Einige Versicherer leisten in der Teilkaskoversicherung nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.
  Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Kraftfahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden.
  Ein "Rabattretter“ für langjährig unfallfrei gebliebene Kraftfahrer sorgt dafür, dass Autofahrer zwar nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden (zum Beispiel von der Klasse "25“ in die Klasse "22“). Für diesen Unfall kostet das noch nicht den "22er“-Beitrag.

Rabattschutz lässt die Klasse für Schadensfreiheit bei Unfall unberührt

Der Versicherte braucht jedoch vier Jahre bis er wieder in der "25" gelandet ist. Einige Versicherer bieten auch ein "Rabattschutz" an, der die Schadensfreiheitsklasse unberührt lässt.
  Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein ("Mallorca-Police“).
 



Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie zum Beispiel durch eine schlechtere Typ- oder Regionalklasseneinstufung erhöht.
 

Quelle: Weilburger Tageblatt vom 07. April 2011


Privathaftpflichtversicherungen

Wie schnell passiert es, dass Sie stolpern, sich abzustützen versuchen und dabei den neuen Fernseher Ihrer Freunde mitreißen.

 

Was tun, wenn Ihre minderjährige Tochter vor dem Haus im Matsch wühlt und diesen dann am Auto Ihres Nachbarn abwischen möchte?

 

Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder unbegrenzt, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem derzeitigen Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen.

 

Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb die wichtigste aller Versicherungen und darf in keinem Haushalt fehlen. Mit der Privathaftpflicht schützen Sie sich vor finanziellen Folgen, die Sie bei Schadensersatzforderungen treffen können.

 

 

Sinnvolle Zusatzdeckungen

 Forderungsausfall-Versicherung

 

Die Forderungsausfallversicherung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die diese gegen einen Dritten, z.B. wegen fehlender Privathaftpflichtversicherung, haben.

 

 Deckung für deliktunfähige Kinder

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist die „Moralische Verpflichtung“ gegenüber den Geschädigten wie z.B. Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Zusatzdeckung kann die „Einrede auf Deliktunfähigkeit“ ausgeschlossen werden. Der Versicherer prüft dann nur noch, ob der Schaden im Rahmen der Police abgedeckt ist.

 

 Gefälligkeitsschäden

 

Fügt eine Person einer anderen Person bei unentgeltlicher Hilfsleistung einen Schaden zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schadenverursacher. Ein gutes Beispiel hierfür sind Umzugsschäden. Diese Schadensart kann zusätzlich zur normalen Privathaftpflicht mitversichert werden.

 

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Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie jeder natürlich weiß – gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber möchte es nicht den Kfz-Haltern überlassen, ob diese sich gegen mögliche Schäden, die sie bei Dritten verursachen, versichern oder nicht. Die Versicherungspflicht im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung 
gilt für PKW, LKW, Motorräder oder sonstige motorbetriebene Fahrzeuge.

 

 Teilkasko

 

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

 

-                     Brand oder Explosion

-                     Diebstahl inklusive Einbruchsteilediebstahl

-                     Raub

-                     Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

-                     Zusammenstoß mit Haarwild, während der Fahrt

-                     Glasbruchschäden

-                     Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

-                     Marderbiss ohne Folgeschäden

                   

Einige Partner zahlen darüber hinaus auch den Zusammenstoß mit allen Tieren und im Bereich der Vollkasko auch den Folgeschaden bei Maderbiss

 

 Wichtig!!Mobile Navigationsgeräte sind nicht mitversichert!!

 

Bei verschiedenen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog noch modifiziert werden.

 

 Vollkaskoversicherung

 

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mitversichert sind. Zusätzlich beinhaltet sie Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch mut- bzw. böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Die Unfallschäden sind dabei als Ereignisse definiert, welche unmittelbar von außerhalb plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Kraftfahrzeug einwirken.


Sprechen Sie mit uns!


Glasversicherungen

Scherben bringen Glück…
 
Doch zunächst bringen sie nur Kosten – denn moderne Verglasungen sind teuer. Eine kleine Unachtsamkeit kann zu hohen Reparaturkosten führen.

Die Glasversicherung bezahlt den Einsatz zerbrochener Scheiben inklusive der Montagekosten. Sollte eine Notverglasung benötigt werden, da es sich um eine ungewöhnliche Scheibe handelt oder die entsprechende Ersatzscheibe nicht sofort lieferbar ist, so werden auch diese Kosten von der Glasversicherung übernommen.

 

Alle Verglasungen ohne Flächenbegrenzung sind versichert.

Wer den Schaden verursacht hat spielt keine Rolle.


Unfallversicherungen

In Deutschland passieren jährlich ca. 9 Millionen Unfälle – alle 4 Sekunden ein Unfall!

 Fast 70% dieser Unfälle passieren zu Hause oder in der Freizeit bzw. beim Sport.

 Oftmals führen diese Unfälle zu einer beträchtlichen Einschränkung der Gesundheit, die auch erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen bis hin zum Verlust der Arbeitskraft.

 
 Unfallversicherungen sind auch für Kinder sehr wichtig!!!

 Kinder sind nur auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule und auf dem Weg nach Hause gesetzlich versichert.

Beim spielen mit Freunden und zu Hause kann sehr viel passieren – und hier besteht für Kinder kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Auf Deutschlands Straßen verletzen sich laut der offiziellen Statistik 40.000 Kinder. Viele Unfälle gehen glimpflich aus, jedoch bei fast 11.000 Kindern kommt es zu teilweise erheblichen Verletzungen mit bleibenden Schäden – ein Leben lang.


Rechtsschutzversicherungen

Fast jeder zweite Haushalt hat in der heutigen Zeit eine Rechtsschutzversicherung – wahrscheinlich auch Sie.

 
Fast 90% zahlen zuviel – ohne es zu wissen.

 Auch wenn man sich im Recht fühlt – das Risiko einen Prozess zu verlieren ist immer vorhanden. Hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten wären die Folge. Dieses Risiko kann mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

 
Man unterscheidet die Rechtsschutzversicherung in die verschiedenen Rechtsgebiete welche die verschiedenen Versicherungsarten abdecken:

-                     Verkehrsrechtsschutz

-                     Privatrechtsschutz

-                     Berufsrechtsschutz

-                     Beratungsrechtsschutz in Sachen Ehe-, Familie- und Erbrecht

-                     Strafrechtsschutz

-                     Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

-                     Und noch viele mehr…

 
Um sich vernünftig abzusichern bedarf es einiger Erfahrung. Es macht keinen Sinn, die Kosten für kleinere Streitigkeiten zu versichern. Wichtig ist der Schutz für Prozesse hinsichtlich größerer Streitsummen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist hierbei sehr sinnvoll. Dies bringt hohe Beitragersparnisse mit sich.